Die Wertgrenze für Werbemittel wurde angehoben auf 50 EUR
Im Entwurf des Gesetzes wurde die Erhöhung der Freigrenze für "Aufwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind", von 35 Euro auf 50 Euro vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat genehmigt (gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Es sei klargestellt, dass in diesem Fall keine Verwaltungsverfügung des Finanzministeriums an die Finanzbehörden erforderlich ist. Vielmehr handelt es sich um eine neue gesetzliche Regelung, die eine neue Freigrenze für die Finanzverwaltung festlegt. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Rückwirkung dürfte für die Industriebranche allenfalls in Einzelfällen relevant sein. Generell wurde die Grenze für Werbeartikel von 35 auf 50 Euro pro Empfänger pro Jahr angehoben.